VQC - Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau

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2016 – Änderungen bei der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Ab sofort gelten die höheren EnEV-Standards auch für Neubauten. Die neuen Werte muss einhalten, wer seinen Bauantrag ab dem 1.1.2016 gestellt oder einen Bauanzeige eingereicht hat. Was heißt das im einzelnen? Das Hauptziel liegt in der Reduktion des Primärenergiebedarfs um 25%. Um dies zu erreichen, gibt es im Wesentlichen zwei Stellgrößen: Gebäudehülle (Dichtigkeit und Dämmung) sowie die zum Einsatz kommende Anlage (Technik und Energieträger).

Wie sie die möglichen Optionen kombinieren, worauf sie den Schwerpunkt legen, ist den Bauherren überlassen. Es macht also Sinn, sich eigene Gedanken darüber zu machen, wie Energieträger, Heizungstechnik, Lüftung oder auch Kühlung am besten zu kombinieren sind. Je nach Option ändern sich dann die Anforderungen an die energetische Qualität der Gebäudehülle durch die Dämmung der Außenwände, des Dachs und der Fenster.

Wer z.B. zum großen Teil auf energiesparende Technik und erneuerbare Energie setzt, kann – um das Einsparziel zu erreichen – Abstriche bei der Dämmung machen und umgekehrt. Wer gänzlich auf den Einsatz erneuerbarer Energieträger verzichten will, wird es schwer haben, die geforderten Werte überhaupt zu erreichen. Die Gewichtung von Öl und Gas fließt mit einem Faktor von 1,1 recht negativ in die Rechnung ein. Wärmepumpen liegen zwischen 0,4 und 0,6. Am besten wird Holz bewertet (Faktor 0,2).

Was bedeutet das für die KfW-Förderung?
Das KfW-Effizienzhaus 70 wird noch bis zum 1. April 2016 mit einem Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro subventioniert. Zum 1. April 2016 werden nur noch KfW-Effizienzhäuser 55, 40 und 40Plus gefördert und zwar mit einem Tilgungszuschuss von 5 bis 15%. Die maximale Fördersumme verdoppelt sich dabei auf 100.000 Euro je Wohneinheit.

Wer also einen höheren KfW-Standard für sein Eigenheim plant, könnte davon profitieren, das Projekt erst nach dem 1. April 2016 in Angriff zu nehmen.

Der VQC berät Sie über die möglichen Optionen und bietet die vom Gesetzgeber geforderte KfW-Begleitung an.

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