VQC - Experten für Qualität beim Hausbau
Nach fünf Jahren endet die gesetzliche Gewährleistungspflicht für Bauleistungen. Darauf weist jetzt der Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V. (Göttingen) hin. „Dieser Zeitpunkt sollte im Kalender eines jeden Bauherren dick angekreuzt sein“, so Udo Schumacher-Ritz, Vorsitzender des VQC.
Bauherren haben nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Mängelbeseitigung während der Bauphase. Das hat das Oberlandesgericht Köln im Beschluss vom 12. November 2012 (11 U 146/12) entschieden. Die Richter begründeten diesen Beschluss unter anderem damit, dass ausschließlich der Bauunternehmer für die Erreichung des zugesagten Erfolgs verantwortlich sei.
Damit lasse sich nicht vereinbaren, wenn sich der Bauherr bereits vor der Abnahme durch ein Verlangen auf Beseitigung der Mängel in die Herstellung einmische. „Die Verpflichtung des Unternehmers richtet sich nicht darauf, kontinuierlich bis zur Fertigstellung mangelfrei zu arbeiten, sondern dem Besteller (Bauherren) zu dem vereinbarten Zeitpunkt ein mangelfrei hergestelltes Werk zu verschaffen“, so die Kölner Richter.
„Dieses Urteil zeigt, wie wenig transparent ein Bauvorhaben – besonders im Einfamilienhaus-Bereich – für den Bauherren sein kann. „Viele Baumängel sind zum Zeitpunkt der Bauabnahme auf den ersten Blick gar nicht mehr erkennbar, sondern kommen erst Jahre später zum Vorschein – das kann für den Bauherren fatale Folgen haben“. Das sagt Udo Schumacher-Ritz vom Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V.
„Ein kleiner Mangel hier, eine kleine Nachlässigkeit da und in der Summe ergibt sich ein kapitaler Baumangel“, so der VQC-Vorsitzende Schumacher-Ritz. Aus diesem Grund schauen die VQC-Sachverständigen besonders während des Bauprozesses und der relevanten Bauphasen genau hin und nicht erst dann, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.
„Sobald wir als unabhängige Sachverständige ein Bauprojekt begleiten, lassen sich sowohl Bauherr wie auch Bauunternehmer auf uns als unabhängige kontrollierende Instanz ein – und wir haben so gut wie noch nie erlebt, dass ein Bauunternehmer die von uns angemahnte Mängelbeseitigung verwehrt hätte“, so Schumacher-Ritz. Von daher rät der VQC-Vorsitzende vor allem vor dem Hintergrund des Kölner Richterspruchs grundsätzlich allen Häuslebauer zu einer unabhängigen Qualitätskontrolle.
Schumacher-Ritz: „Besonders wichtig ist es bereits bei der Bauunternehmer-Suche darauf zu schauen, ob in der Bauleistung eine begleitende Qualitätskontrolle einer unabhängigen Gutachter-Organisation inkludiert ist. Bauunternehmen und Bauträger, die diese vorweisen können, stehen meist für Qualität und Transparenz auf der Baustelle. Dann verlieren auch Gerichtsbeschlüsse wie die vom Kölner OLG an Brisanz“.
Auf dem Bau hat längst High-Tech Einzug gehalten. Dementsprechend genau müssen die einzelnen Arbeiten von den Handwerkern ausgeführt werden. Modernste Bau-Materialien verlangen nach einer exakten Verarbeitung – auch um die allerhöchsten Umwelt-und Qualitäts-Standards im Bereich Dämmung und Isolation einhalten zu können. Eine unabhängige begleitende Qualitätskontrolle am Bau ist von daher unverzichtbar. Auch zahlreiche Bauträger haben das bereits erkannt und bieten Bauherren
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