Checklisten:
Es ist der Lebenstraum von vielen: das Eigenheim. Bei den meisten ist das eigene Haus (neben
den Kindern) die größte Investition im Leben. Es ist daher häufig eine Entscheidung, die nur einmal
getroffen wird – und das mit gutem Grund: der Hausbau stellt kurz- bis mittelfristig eine große finanzielle
Belastung dar. Dennoch überwiegen die Vorteile des Eigenheims: mietfreies Wohnen und der Komfort der eigenen
vier Wände überzeugen jährlich mehr als 200.000 Bauherren von einem Neubau. Besonders in schwierigen Zeiten,
zum Beispiel bei Unsicherheit durch Inflation und Wirtschaftskrisen, stellt ein Eigenheim eine sinnvolle
Investition und langfristige Wertbeständigkeit dar.
Viele potentielle Bauherren möchten sich ein eigenes Haus bauen anstatt ein anderes, älteres Haus zu
übernehmen und von Grund auf zu sanieren. Die Vorteile eines Hausbaus liegen auch klar auf der Hand: man
kann sich eine Baufläche als Grundstück wählen, Design und Innenarchitektur selbst bestimmen oder auf die
aktuellste Technik beim Innenausbau zurückgreifen. Außerdem ist in den meisten Fällen die grundlegende
Sanierung eines älteren Hauses nicht viel günstiger als ein Neubau, wo man oft Kompromisse eingehen
muss.
Jedoch gibt es bei einem Neubau viele Hürden zu meistern, von der Finanzierung über rechtzeitige
Mangelerkennung bis zur Endabnahme. Wir haben für Sie – gegliedert in 3 Teile – zusammengetragen, was es
vor, während und nach dem Hausbau zu beachten gilt. Dafür geben wir Ihnen vier nützliche Checklisten an die
Hand und hilfreiche Tipps zum neuen Eigenheim mit auf den Weg.
Die Planung ist das A und O, auch beim Hausbau. Vor dem ersten Spatenstich werden in der Regel
die meisten Fehler gemacht, da man als Bauherr in dieser Phase am meisten in der Eigenverantwortung
steht.
In unserer Checkliste finden Sie die wichtigsten Punkte, die vor dem Hausbau zu beachten sind. Wie bei so
vielen Dingen gilt auch hier: Vorbereitung ist die halbe Miete.
Es ist geschafft – der Entschluss zum Neubau des Eigenheims ist gefasst, der Baugrund bestellt und es könnte losgehen. Wir zeigen Ihnen, auf was Sie rund um Baukredite und Baufinanzierung achten sollten.
Grundlegend gilt: je höher das Eigenkapital und geringer die Kreditsumme, desto besser. Das Eigenkapital zur Finanzierung des Hausbaus setzt sich üblicherweise aus Sparguthaben, Erlösen aus Bausparverträgen, Wertpapiere etc. zusammen. Im besten Fall bereiten Sie sich auf den Hausbau vor, indem Sie schon einige Jahre vor dem Baubeginn ein gewisses Guthaben pro Monat zur Seite legen. Wir empfehlen: sparen Sie ein Drittel der Gesamtkosten als Eigenkapital, bevor der Startschuss zum Hausbau erfolgt. Normalerweise ist das sehr viel Geld, steht Ihnen mehr Eigenkapital zur Verfügung, fallen auch die Bauzinsen deutlich geringer aus. Sie können allein durch die Finanzierung schon mehrere Tausend Euro sparen. Gute Darlehenskonditionen zur Baufinanzierung bieten oftmals Bausparverträge. Lassen Sie sich von Ihrer Hausbank beraten und holen Sie sich mehrere Baufinanzierungs-Angebote von unterschiedlichen Banken ein.
Kreditsummen für einen Hausbau belaufen sich häufig auf mehrere Hunderttausend Euro. Deswegen
ist es umso wichtiger zu prüfen, ob Sie hier auch Ihrer Hausbank vertrauen können. Denn bei derartig hohen
Summen können auch langjährige bekannte Bankberater der Versuchung nach möglichst hohen Provisionen erliegen
und nicht unbedingt daran, ihren Kunden die tatsächlich besten Konditionen zu verschaffen. Vergleichen Sie
deswegen unbedingt die Angebote Ihrer Hausbank mit denen anderer Banken und lesen Sie gründlich und kritisch
das Kleingedruckte!
Ein wichtiger Tipp: in Zeiten von niedrigen Zinsen sollten Sie lange Laufzeiten des Baukredits vereinbaren,
denn umso niedriger fällt Ihre monatliche Rate aus. Sie sollten dabei aber immer noch genügend finanziellen
Spielraum zur Verfügung haben, um unerwartete Ausgaben stemmen zu können.
Viele Bauherren machen den Fehler, beim Abschluss eines Kredits für den Hausbau nur auf die Bauzinsen zu
schauen. Genauso wichtig ist es aber auch, auf bestmögliche Flexibilität oder Sondertilgungsmöglichkeiten zu
achten. Denn sehr oft ändern sich persönliche oder berufliche Situationen – der Job geht verloren oder
nahestehende Angehörige müssen gepflegt werden. Achten Sie also darauf, für diese Notfälle die Tilgung für
einige Monate aussetzen zu können.
Setzen Sie sich realistische Tilgungsziele für Ihren Baukredit. Möchten Sie für die nächsten Jahrzehnte
Ihres Lebens nur noch für den Hauskredit arbeiten – ohne sich andere Freuden im Leben, wie Urlaub oder ein
neues Auto, leisten zu können? Wägen Sie hier unbedingt realistisch Ihre Lebenssituation und Ihr erwartbares
Einkommen ab. Nehmen Sie sich genügend Zeit und holen Sie mehrere Angebote für den Baukredit ein.
Allerdings sollten Sie auch abwägen, dass Sie den Hauskredit und die entsprechenden Bauzinsen vor Ihrem
beruflichen Ruhestand beglichen haben. Zumindest zum Großteil sollten die Bauschulden abgezahlt werden,
solange Sie hohes monatliches Einkommen beziehen. Als grobe Faustregel gilt: nach etwa 25 bis 30 Jahren sind
die meisten Häuslebauer schuldenfrei.
Hier finden Sie eine allgemeine Übersicht der relevanten Kosten, die Sie auf keinen Fall bei der Planung Ihrer Baufinanzierung vergessen sollten:
Selbstverständlich sollten auch die weiteren zahlreichen weiteren Hauskosten, die während des Hausbaus anfallen (Material, Arbeitsstunden u.a.) berücksichtigt werden.
Neben der Finanzierung ist die Suche nach einem passenden Bauunternehmen essenziell. Diese Auswahl kann einen entscheidenden Einfluss für Ihre Zeit- und Kostenpläne haben. Hier finden Sie einige Tipps, wie Sie ein passendes Bauunternehmen finden und wo besser Ihre Alarmglocken läuten sollten.
Die Aufgabe des Bauträgers – auch Generalübernehmer genannt – ist es, Grundstücke zu suchen und zu entwickeln. Oftmals wird dabei eine Siedlung in Gänze von einem Bauträger entwickelt und diese dann verkauft. Ein Bauträger könnte für Sie in Frage kommen, wenn Sie selbst noch kein Grundstück erworben haben.
Sie als Bauherr werden in erster Linie mit einem Generalunternehmer zu tun haben. Dieser ist für den kompletten Bauprozess verantwortlich und baut Ihr Haus vom ersten Spatenstich bis hin Endabnahme. Die Baufirma befolgt dabei den Bebauungsplan. Im besten Fall stellt der Generalunternehmer auch sämtliche Handwerker - vom Fliesenleger bis zum Dachdecker. Achten Sie bei der Wahl der Baufirma darauf, dass das Unternehmen in Ihrer Region bereits eine gewisse Reputation erreicht hat. Hier zahlen sich Qualität und Erfahrung aus, auch wenn es zunächst etwas preisintensiver scheint.
Der Architekt ist für die Planung Ihres Hauses verantwortlich. Dabei gehen Architekten auf die Wünsche der Bauherren ein, insofern die Vorstellungen mit dem Baurecht vereinbar sind. Oftmals verfügen Architekten über Grundkonzepte, die den Wünschen des Bauherrn entsprechend angepasst und überarbeitet werden. Grundlegend gilt: je individueller Ihre Vorstellungen sind, desto teurer wird dieser Posten. Viele Architekten sind bei Bauunternehmen angestellt und Sie bekommen diesen somit „im Paket“. Das ist besonders häufig der Fall, wenn Ihr Bauvorhaben standardisierten Anforderungen unterliegt.
Mit der Auswahl eines Baupartners steckt man viel Geld und Vertrauen in ein Unternehmen. Die Wahl sollte also genau geprüft werden und Ihren Ansprüchen entsprechen. Am preiswertesten sind standardisierte Eigenheime, sogenannte Fertighäuser, die zumeist von einem Bauträger errichtet werden. Wenn Sie aber eigene Vorstellungen zu Ihrem Traumhaus haben, werden Sie um einen Generalunternehmer, in Zusammenarbeit mit einem Architekten, nicht herumkommen. Grundlegend gilt: je individueller, desto aufwendiger und teurer.
! Achtung: jeder kann sich laut § 34 c GewO als „Bauträger“ bezeichnen, ohne über entsprechende Sach- oder
Fachkenntnisse zu verfügen! Achten Sie außerdem unbedingt darauf, sich nicht auf einen Subunternehmer
einlassen, der Ihren Auftrag an andere Unternehmen weiterreicht. Im Falle einer Bauträgerinsolvenz verlieren
Sie mit großer Sicherheit die bisher getätigten Zahlungen und Ihren Anspruch auf Leistung. Leider gibt es in
Deutschland keinen gesetzlichen Schutz vor dieser Art von Insolvenz.
Entscheiden Sie sich also für einen Baupartner, der sein Handwerk versteht und über einen guten Ruf verfügt.
Prüfen Sie im Internet, reden Sie mit anderen Bauherren in Foren, im Bekanntenkreis oder der Nachbarschaft
und tauschen sich über die Reputation bestimmter Bauunternehmen aus, bevor Sie am Ende eine Wahl für die
richtige Baufirma treffen.
Man kann es nicht oft genug betonen: die Entscheidung für ein Eigenheim trifft man (meist) nur einmal im Leben. Deswegen sollte jedes Budget geplant sein. Unbedingt zu empfehlen ist ein unabhängiger und geprüfter Bausachverständiger, der die Arbeit Ihres Bauunternehmens kritisch und objektiv beäugt.
Ein Bausachverständiger ist ein Vermittler zwischen Ihnen als Bauherr und dem Bauunternehmen. Ein solcher setzt sich für die Rechte der Bauherren ein und prüft kritisch die Baustelle auf Herz und Nieren, sodass das Bauunternehmen im Rahmen der Gewährleistung sofort reagieren und eventuell entstandene Mängel korrigieren muss. Erfahren Sie hier mehr über die Arbeit der Bausachverständigen des VQC.
Bausachverständige oder Bauprüfer zeichnen sich durch Sachkenntnis und Expertise zu Neubauten aus. Beim VQC etwa sind ausnahmslos alle Bausachverständigen ausgebildete Architekten oder Ingenieure, die über jahrelange Praxiserfahrung verfügen. Diese setzen sich für die Rechte der Bauherren ein und prüfen bereits während des Bauprozesses die Arbeiten der Gewerke bei Stellen, die ein Laie normalerweise niemals erkennen würde. Lernen Sie jetzt die VQC-Experten näher kennen:
Da sehr viele verschiedene Handwerker am Bau Ihres Hauses beteiligt sind – vom Architekten über Maurer und Dachdecker bis zum Elektriker und Fliesenleger – arbeiten diese Gewerke oftmals nicht Hand in Hand. Auch kann es, aufgrund der Kosten- und Zeitersparnis der bautätigen Unternehmen, zu kleinen und großen Baumängeln kommen. Dies geschieht natürlich nicht absichtlich, doch durch die Involvierung verschiedener Fachleute mit unterschiedlichen Schwerpunkten summieren sich auch kleine Fehler. Auch wird Ihnen gegenüber kein Bauunternehmen zugeben, an der Belastungsgrenze zu arbeiten, sodass Arbeiten oft schnell und damit auch unsauber erfolgen. Druck steigert die Fehlerquote.
Die Baumängel bleiben zunächst häufig unbemerkt, da sie für das ungeübte Auge nicht offensichtlich scheinen.
Nach mehrjähriger Nutzung werden diese sichtbar – oft erst, wenn die Gewährleistung abgelaufen ist. Dabei
handelt es sich oftmals um den berühmten sich vergrößernden „Riss in der Wand“ oder undichte Stellen im
Dach, was erst mit der Zeit bemerkt wird.
Die Rechnung für diese Behebungen und Reparaturen zahlen Sie nach dem Ablauf der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist in Höhe von 5 Jahren selbst.
Mit dem Engagement eines Bausachverständigen können Sie diese häufig im Nachhinein anfallenden Kosten schon
im Vorfeld umgehen. Die meisten Baufehler können im Vorfeld von einem Bausachverständigen erkannt und
unmittelbar durch professionelle Prüfung eines unabhängigen Bauprüfers beseitigt werden.
Die Kosten für einen unabhängigen Bausachverständigen macht in der Regel weniger als ein Prozent der Gesamtsumme des Baus Ihres Eigenheims aus, kann aber im Nachhinein sehr viel Zeit, Ärger und Geld ersparen. Beim VQC ist eine mehrfache Baubegehung im niedrigen vierstelligen Bereich angesetzt. Doch dabei sollten mögliche juristische Auseinandersetzungen mit Bau- oder Handwerksfirmen im Vorfeld umgangen werden. Streitbeilegungen ziehen sich oft über Jahre hinweg und verursachen hohe zusätzliche Belastungen und Kosten. Hier können Sie sich im Detail über die Gründe für einen Bausachverständigen informieren.
Die wichtigste Versicherung, die Sie benötigen, ist eine Haftpflichtversicherung. Sie als
Veranlasser eines Bauvorhabens können jederzeit zur Verantwortung gezogen werden - mit Schäden, die in die
Millionen gehen können. Das betrifft insbesondere Dritte, die auf der Baustelle zu Schaden kommen.
Wenn Sie bereits über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen, prüfen Sie die Konditionen detailliert
oder setzen sich mit Ihrem Versicherungsunternehmen auseinander: sind Bauvorhaben abgedeckt?
Oftmals sind diese nur in geringem Maße enthalten. Die Haftpflichtversicherung deckt meist kleine Arbeiten wie Renovierungen oder Bauvorhaben in Höhe von maximal 50.000 €, also höchstens 10% der Baukosten. Schadensfälle an Baustellen von neugebauten Einfamilienhäusern werden meistens nicht abgedeckt. Falls auch Ihre Haftpflichtversicherung nur limitiert greift, ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen. Die Kosten der Haftpflichtversicherung belaufen sich häufig auf einen einmaligen Pauschalbetrag, welcher sich prozentual an der Höhe der Gesamtbausumme orientiert und den Zeitraum der Bauarbeiten abdeckt. Im Durchschnitt beträgt diese Einmalzahlung für den Neubau eines Einfamilienhauses – je nach Umfang und Versicherer – zwischen 80 und 200 Euro – eine Summe, die Sie unbedingt investieren sollten!
Empfehlenswert - wenn auch nicht unbedingt nötig - ist eine Bauleistungsversicherung. Diese
Art der Gebäudeneubauversicherung deckt unvorhersehbare Schäden durch höhere Gewalt während der Bauzeit ab,
etwa Bauschäden durch Sturm oder Hochwasser. Auch Versicherungsschäden durch Vandalismus an der Baustelle
sind meist enthalten.
Aber Achtung: eine der häufigsten Schäden bei Baustellen, nämlich Brände und Feuer (seien es Blitzschläge,
Explosionen von Maschinen oder Gasleitungen) sind oftmals nicht versichert! Dafür greift wiederum eine
Feuerrohbauversicherung.
Die Feuerrohbauversicherung wird oft als optionaler Baustein bei Bauleistungsversicherungen
angeboten. Feuerrohbauversicherungen decken jegliche Schäden durch Brände – sofern nicht durch Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit – ab und schließen auch die Behebung von Folgeschäden wie Beschädigungen von Löschung,
Rauchentwicklung oder Ruß mit ein. Oftmals werden auch die Kosten von notwendigen Abbrucharbeiten abgedeckt.
Falls Sie sich entscheiden, eine Bauleistungsversicherung abzuschließen, lassen Sie sich genau über
Brandschäden aufklären und ziehen eine – meist relativ kostengünstige – Feuerrohbauversicherung in Betracht.
Es gibt noch weitere Versicherungen, die Ihnen angeboten werden. Dazu zählen etwa eine
Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke oder eine Bauhelfer-Unfallversicherung. Letztere deckt
beispielweise Privatleute wie Familienmitglieder, Freunde o.ä. ab, die Ihnen beim Bau freiwillig helfen.
Wägen Sie ab, ob Sie diese Versicherungen benötigen, in den meisten Fällen sie nicht essenziell.
Alle Klarheiten beseitigt? Kontaktieren Sie uns gerne auch für eine erste Einschätzung. Aber noch wichtiger:
konsultieren Sie Ihren Versicherer.
Es ist soweit – die Hürden der Baufinanzierung und Bauplanung sind geschafft, der Bauplatz
gefunden, Verträge mit Bauunternehmen und Bausachverständigen sind abgeschlossen. Es fehlt noch die
Zustimmung vom zuständigen Bauamt, welche normalerweise zusammen mit Ihrem Bauunternehmen beantragt wird.
Nun kann es losgehen.
Die eigentliche Bauphase ist das Spannendste am gesamten Prozess – doch meist mischt sich Vorfreude mit
Stress und Anspannung.
Hier finden Sie einige Hinweise, wie Sie als Bauherr sorgenfrei durch die Bauphase kommen.
Zunächst können wir Sie beruhigen – wenn Sie sich ein erfahrenes Bauunternehmen und Handwerker
mit gutem Ruf ausgesucht haben und einen zuverlässigen, unabhängigen Bausachverständigen auf Ihrer Seite
wissen, können Sie sich zum Großteil auf deren Expertise verlassen.
Dennoch ist der Kern einer erfolgreichen Bauphase eine transparente Kommunikation mit allen am Hausbau
beteiligten Parteien.
Sie nehmen für den Hausbau eine Menge Geld in die Hand, äußern Sie daher Wünsche und Anforderungen
freundlich, aber bestimmt. Teilen Sie Bedenken notfalls Ihrem Bausachverständigen mit. Prüfen Sie permanent,
ob die Bebauungspläne mit der tatsächlichen Umsetzung übereinstimmen. Oftmals zeigen oder erklären die
Baufirmen den Bauherren Details auf der Baustelle, wohlwissen, dass diese Laien sind.
Sie sollten in jedem Fall:
Achtung: quittieren Sie die Teilabnahme einzelner Bauabschnitte niemals vorschnell mit Ihrer
Unterschrift! Ziehen Sie im Zweifel Ihren Bausachverständigen
zurate.
Nachfragen heißt auf der anderen Seite aber natürlich nicht, jeden Handgriff kritisch zu hinterfragen und
ein permanentes Gefühl von Zweifel an der Arbeit der Handwerker aufkommen zu lassen. Das sorgt für Missmut
und ein gestörtes Vertrauensverhältnis, welches es zu verhindern gilt.
Hören Sie auch auf Ihr Bauchgefühl. Wenn Sie spüren, dass der Handwerksbetrieb unter Zeitdruck steht und
daher schludrig arbeiten könnte, sprechen Sie dies offen an. Vergessen Sie nicht, Sie bezahlen die
Baufirmen, das heißt: Sie sind bis zur finalen Unterschrift der Chef.
Ein Bauprozess ist sehr komplex. Zahlreiche Gewerke sind beteiligt und alle Zahnräder müssen ineinandergreifen. Oftmals setzt der zahlende Kunde vorschnell voraus, dass mit erfahrenen Bauunternehmen alles reibungslos laufen wird. Aber vergessen Sie nicht: Fehler passieren. Handwerker, Arbeiter und Planer sind auch nur Menschen. Je individueller Ihre Wünsche ausfallen, desto weniger standardisiert und damit fehleranfälliger sind Arbeiten. Wenn Sie hinsichtlich der Kommunikation mit Ihren ausführenden Bauunternehmen unsicher sind, befragen Sie Ihren Bausachverständigen. Bauprüfer sind Profis und stehen im Zweifel für Ihre Interessen ein. Oftmals sorgt schon die Anwesenheit eines zuverlässigen und erfahrenen Bausachverständigen auf der Baustelle für Respekt und die Arbeiten der Baufirmen werden deshalb schon automatisch gewissenhafter erledigt.
Ein guter Rat zum Schluss: bleiben Sie relaxt. Auch wenn an manchen Tagen die Dinge aus dem
Ruder zu laufen scheinen oder Sie denken, dass der Hausbau Ihnen über den Kopf wächst. Zweifel und Sorgen
gehören zum Programm, aber: für alle Probleme findet sich eine Lösung. Vertrauen Sie Ihrem
Bausachverständigen und bleiben Sie mit den Bauunternehmen lösungsorientiert. Vermeiden Sie vorschnelle
Schuldzuweisungen und Streitereien, das schont ungemein die Nerven.
Freuen Sie sich mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin stattdessen auf Ihre gemeinsame Zukunft in Ihrem neuen
Wohnsitz.
Es ist vollbracht! Die Fertigstellung Ihres neuen Eigenheims nähert sich dem Ende. Trotzdem gibt es auch in dieser Phase einiges zu beachten, in der es gilt: nicht leichtsinnig werden. Im Folgenden finden Sie häufige Fehler von Bauherren in der Endphase bzw. nach der Fertigstellung des Hausbaus - und wie Sie diese vermeiden lassen.
Zeit ist Geld. Das gilt auch beim Bau Ihres Eigenheims. Setzen Sie Ihren zuständigen
Bauunternehmen feste Fristen. Unbedingt auch, auch wenn der Bauträger etwas Anderes erzählt: seit 2018 sind
Baufirmen gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben zur Fertigstellungsfrist eines Eigenheims zu machen. Diese
Frist muss vertraglich fixiert und somit für Sie planbar sein. Selbstverständlich kann es in Ausnahmen zu
Verzögerungen kommen, meist durch höhere Gewalt wie Unwetter o.ä. Doch dies sollte umgehend im Vertrag mit
den Bauunternehmen festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben werden. Wenn Ihre Baufirma den
Fertigstellungstermin jedoch überhaupt nicht einhält und noch gravierende Arbeiten nötig sind, können Sie
als Bauherr Vertragsstrafen einfordern. Ihr Bausachverständiger
oder Ihr Anwalt kann Sie dazu beraten.
Achten Sie auch darauf, dass eine Terminfestsetzung zur Fertigstellung Ihres Hauses Pflicht ist – der Beginn
des Hausbaus ist aber nicht gesetzlich geregelt. Handeln Sie dies am besten im Vorfeld aus.
Die nervenaufreibendste Phase liegt hinter Ihnen, doch im Zuge der Abnahme gibt es noch eine
Menge Fallstricke.
Üblicherweise teilt das Bauunternehmen dem Bauherrn mit, wann das Haus übergeben werden kann. Sie sollten
dabei auf keine fertige Übernahme, sondern zunächst auf eine Begehung mit Mängelprüfung bestehen. Nehmen Sie
dabei unbedingt Kontakt zu Ihrem Bausachverständigen auf.
Lassen Sie alle Mängel, die Ihnen bekannt sind, im Abnahmeprotokoll aufführen. Dabei sollten Sie sich
keinesfalls durch gewiefte Ausreden überzeugen lassen! Die beliebtesten Floskeln von Bauträgern sind oftmals
„das ist normal“ oder „das ist nicht weiter schlimm“. Haben Sie keinerlei Bedenken, wenn Sie hierbei
kleinlich werden. Abnahmeprotokolle für Ein- oder Zweifamilienhäuser umfassen auch in „normalen“ Fällen
schnell 35 Seiten und mehr.
! Achtung: Sie verlieren die gesetzlich verankerten Gewährleistungsansprüche, wenn
(offen-)sichtliche Mängel nicht im Abnahmeprotokoll auftauchen! Weiterhin besteht im Streitfall eine
Beweislastumkehr: Sie als Bauherr müssen nachweisen, dass es sich um einen Baumangel handelt. Nicht die
Baufirma muss ihre Unschuld beweisen.
Nehmen Sie sich also Zeit und schauen Sie genau hin. Hier heißt es knallhart mit den Bauunternehmen zu sein.
Wenn Ihnen zu viele Mängel auffallen, zögern Sie nicht, die Bauabnahme abzubrechen. Geben Sie den
zuständigen Baufirmen Zeit zu einer Mängelbeseitigung und führen Sie die Bauabnahme zu einem späteren
Zeitpunkt fort. Dabei ist es rechtens, die Zahlung an die zuständige Baufirma einzubehalten.
Noch ein wichtiger Hinweis: lassen Sie sich keinesfalls vorgefertigte Abnahmeprotokolle andrehen, bei denen
der Einfachheit halber nur angekreuzt werden soll! Damit haben Sie bei einer (gerichtlichen) Streitbeilegung
schlecht belastbares Material.
Am besten lassen Sie es soweit gar nicht erst kommen. Mit einem Bausachverständigen lassen sich die meisten
Mängel vermeiden. Auch die Baumängel, die Sie als Laie nicht wissen und feststellen können.
Folgendes muss im Abnahmeprotokoll enthalten sein:
Wenn Mängel auftreten, wird dem Bauträger eine angemessene Frist zur Beseitigung eingeräumt. Es gibt dazu keine gesetzlichen Vorgaben, hier sollte ein realistischer Sach- und Menschenverstand auf beiden Seiten ausschlaggebend sein. Das Mauerwerk an wenigen Stellen um einen Heizkörper zu verputzen nimmt natürlich eine andere Zeit in Anspruch, als eine komplette Fußbodenheizung auszutauschen.
An dieser Stelle müssen wieder staatliche Hürden genommen werden. Im Grunde handelt es sich um eine amtliche Abnahme Ihres Eigenheims. Es ist wichtig, dass Sie nach der Fertigstellung des Baus eine Baufertigstellungsanzeige bei den Behörden angeben. Diese ist die rechtliche Grundlage für die tatsächliche Nutzung Ihrer Immobilie als Wohnraum. Die Baufertigstellungsanzeige ist in jedem Bundesland anders geregelt, doch es gibt Gemeinsamkeiten:
Wenn Sie Ihren Neubau nicht sachgemäß bei Ihrer zuständigen Behörden anzeigen, drohen hohe Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann eine Zwangsräumung verhängt werden. Bevor Sie also in Ihr neues Eigenheim einziehen, zeigen Sie Ihre Baufertigstellung rechtzeitig an!
Eine weitere bürokratische Notwendigkeit ist der Eintrag ins Grundbuch. Dieser dient dazu, die
Eigentumsverhältnisse Ihres Neubaus festzulegen. Daneben wird im Grundbuch Auskunft darüber gegeben, bei wem
Belastungen anfallen. Dies dient zur Festlegung eines Schuldners, sollte es zu einer Zwangsversteigerung
kommen.
Die Bearbeitung durch das Grundbuchamt kann mitunter mehrere Monate dauern. Der Eintrag wird von einem Notar
durchgeführt, der alle Urkunden und Unterschriften auf ihre Echtheit überprüfen muss. Die Kosten des
Eintrags im Grundbuch orientieren sich in etwa an den Kosten der Immobilie. Eine Faustregel besagt, dass ca.
1% des Gesamtpreises an den Notar gehen und etwa 0,5% aus den Grundbuchkosten bestehen.
Bei Paaren sollte vorher festgelegt werden, wer als Eigentümer Ihres Hauses im Grundbuch stehen soll.
Oftmals lassen sich beide Partner zusammen eintragen. Im Scheidungsfall bedeutet das: jedem steht eine
Haushälfte zu.
Der Vorteil hierbei liegt darin, dass kein Partner ohne die Zustimmung des anderen die Immobilie verkaufen
kann. Im Scheidungsfall kann ein Partner dem anderen die Haushälfte abkaufen. Werden sich beide Partner
nicht einig, muss das Haus an eine dritte Partei verkauft werden.
Wenn bei Ehepaaren nur eine Partei im Grundbuch steht, steht dem anderen Partner eine Abfindung zu.
Hierbei sind die Eigentumsverhältnisse klar geklärt. Aufgrund der Immobilienwertsteigerung befindet sich der
Partner, der im Grundbuch steht, zumeist auf der Geberseite.
Als abgenommen gilt das Haus, sobald Sie als Bauherr dem Bauunternehmen Ihre finale Unterschrift geben. Doch zuvor sollten Sie sich noch einmal mit Ihrem Bausachverständigen zusammensetzen und dessen Abnahme zertifizieren lassen. Der VQC berät Sie dazu gern.
Und nach der Unterschrift? Nun können Sie die Umzugskartons packen und sich auf Ihr neues Eigenheim freuen.
Jetzt heißt es erstmal einziehen, zurücklehnen und auf die stressige, und doch bereichernde Zeit des
Hausbaus zurückblicken.
Doch damit ist es meist nicht getan, denn nach dem Hausbau ist vor dem Hausbau. Ab dem Tag Ihres Einzugs
werden Sie zwangsläufig Ihr neues Eigenheim abwohnen. Manche Installationen oder Bodenbeläge müssen nach 10
bis 15 Jahren getauscht werden. Auch wenn Sie durch das Engagieren eines Bausachverständigen die meisten
Mängel umgehen können, sollten Sie dennoch Rücklagen für Werterhaltung, Abnutzungen oder Verschönerungen
bilden. In den ersten Jahren mag dies noch nicht notwendig sein, doch behalten Sie als Tipp folgende
Faustregel im Hinterkopf: legen Sie pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat je einen Euro als Notfallpolster
für Ihr Haus zurück. Damit sind Sie auch in vielen Jahren noch auf der sicheren Seite.