Expertentipp: Schallschutz im Bauvertrag definieren
Nicht selten ist Lärm ein Streitthema unter Nachbarn und nicht weniger selten landen aus diesem Grund im Nachgang Bauherren mit der Baufirma vor Gericht.
Geräusche aus der Nachbarschaft, wie Klavierspielen oder Stühlerücken, möchte niemand in den eigenen Wänden hören. Von daher gilt es, bereits im Bauvertrag mit der Baufirma eindeutige Schallschutz- Standards zu definieren. Nach Überzeugung des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V. (Staufenberg) ist es hingegen bei weitem nicht ausreichend, sich auf die Schallschutzbedingungen nach DIN 4109 im Vertrag zu verlassen. „Der Schallschutz nach DIN 4109 stellt nur den Mindestschallschutz zum Schutz von unzumutbaren Belästigungen dar“, so VQC-Vorstand Dipl. Ing. Marcel Quent.
Dipl.-Ing. Architekt Marcel Quent
- Strategieberater
- Sachverständiger für Mängel und Schäden an Gebäuden
So wäre zum Beispiel in einer leisen Umgebung eine Unterhaltung in normaler Lautstärke durch eine Reihenhaustrennwand mit Schallisolierung nach DIN 4109 durchaus leise zu hören, wenn auch nicht zu verstehen. Inzwischen haben bereits mehrere Gerichte und der Bundesgerichtshof geurteilt, dass der Schallschutz nach DIN 4109 für Wohnungen nicht mehr ausreicht und nicht dem Stand der Technik entspricht.
Der VQC-Bausachverständige weist weiter darauf hin, dass die Baufirma einer schriftlichen Aufklärungspflicht unterliegt. Gemäß der Vereinbarung des Schallschutzes nach DIN 4109 muss sie den Bauherren im Vorfeld schriftlich darüber aufklären, dass der vereinbarte Schallschutz unter dem Niveau liegt, den der Einsatz aktueller Technik ermöglichen würde.
Quent empfiehlt weiter, dass Bauherren vor Vertragsabschluss abwägen sollten, welche Schalldämmung gewünscht und vor allem auch finanzierbar ist. Dabei sollten sie nicht ausschließlich auf technische Regelwerke vertrauen. Durch die Baufirma sollten Sie klar definieren lassen, welche Auswirkung die gewählte Schallschutz-Standards tatsächlich auf die Schallübertragung aus dem Nachbarhaus bzw. Wohnung hat bzw. wie hoch die zu erwartende Geräuschbelästigung sein wird. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem unabhängigen Experten zur Schalldämmung beraten.