VQC-News berichtet für Sie über die aktuelle Situation zur Rauchmelderpflicht.
Wichtig: ab dem 31.12.2020 ist der Rauchmelder für jeden Bestandsbau Pflicht!
Welche Bestimmungen gelten für Rauchmelder bei selbstgenutztem Wohneigentum?
Sie haben es geschafft – Ihr Neubau ist einzugsfähig. Doch mit dem baulichen Brandschutz allein sind noch nicht alle Sicherheitsmaßnahmen für Ihr neues Eigenheim oder die Mietwohnung getroffen. In einigen Bundesländern besteht. bereits seit 10 Jahren eine Rauchmelderpflicht. Die Sicherheit geht vor: aktuelle Studien legen nahe, dass das Brandsterberisiko durch die Installation eines Rauchwarnmelders signifikant sinkt. Durchschnittlich werden pro Jahr 68 Personen durch einen Rauchmelder gerettet. Hier finden Sie Informationen zu Rauchmeldern, in welchen Räumen sie installiert werden müssen, wann die Wartung eines Rauchmelders vorgenommen werden muss u.v.m.
Rauchmelderpflicht – auch für mich?
Die Installation eines Rauchmelders ist für jeden Neubau in allen 16 Bundesländern verpflichtend. Der Rauchwarnmelder muss gemäß der geltenden Landesbauordnung (LBO) durch den Eigentümer (oder Vermieter) angebracht werden. Auch in Bestandsbauten ist ein Rauchmelder Pflicht: in 14 Bundesländern schreibt das Gesetz Rauchmelder bereits vor. In Berlin und Brandenburg ist die Rauchmeldepflicht für Bestandsbauten ab dem 31.12.2020 gültig.
Das Gesetz gilt für jeden Wohnraum, daher ist der Rauchmelder auch Pflicht im Eigenheim. Der Wortlaut der Bauordnungen der Länder unterscheidet nicht zwischen selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum. Hier das exemplarische Gesetz zum Rauchmelder in Bayern: „Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung (…) entsprechend auszustatten“ (Art. 46 Abs. 4 Satz 3 Bayrische Bauordnung). Im Kern findet sich diese Regelung für Rauchmelder in jeder LBO wieder. Die Anzahl der wohnhaften Parteien ist zudem unerheblich, d.h. Sie benötigen einen Rauchmelder im Einfamilienhaus.
Fazit – wann gilt die Rauchmelderpflicht:
- Pflicht in allen Neubauten (in allen 16 Bundesländern)
- Pflicht in Bestandsbauten (in 14 Bundesländern; ab 31.12.2020 auch in Berlin, Brandenburg)
- Pflicht für jede bewohnte Fläche
- Installation durch Eigentümer oder Vermieter
Bei speziellen Fragen zur Rauchmelderpflicht finden Sie hier die einzelnen Regelungen der Länder oder wenden Sie sich an den VQC Experten in Ihrer Region.
Schon gewusst? Freitag, der 13. Ist bundesweiter Tag des Rauchmelders
In welchen Räumen sind Rauchmelder Pflicht?
Sinngemäß sind Rauchmelder besonders in den Räumen wichtig, in denen Menschen schlafen, z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer. Für den Mindestschutz muss in jedem dieser Räume mindestens ein Rauchmelder installiert werden. Außerdem sind auch Flure zu bestücken, „die zu Aufenthaltsräumen führen“. Hier geht es insbesondere darum Rauchentwicklung auf Fluchtwegen rechtzeitig zu erkennen.
In einem exemplarischen Eigenheim mit Elternschlafzimmer, einem Kinderzimmer, dass hier schon zwei Rauchmelder zu installieren sind. Hinzu kommen noch zwei Flure und das offene Treppenhaus. Damit sind für einen gesetzlichen Mindestschutz nach LBO fünf Rauchmelder anzubringen.
In Berlin und Brandenburg müssen alle möglichen Aufenthaltsräume (z.B. Büro und Wohnzimmer) durch den Mindestschutz von einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Dazu zählen in diesen beiden Bundesländern alle Räume, außer Küche und Bad.
Für optimalen Schutz empfiehlt sich die Installation von Rauchwarnmeldern auch in Dachböden oder Kellerräumen. Zwar ist das Anbringen von Rauchmeldern hier nicht verpflichtend, aber mit 31 % ist Elektrizität die häufigste Brandursache. Häufig befinden sich die Technikräume im Keller von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, so dass besonders häufig dort Brandherde entstehen.
Brandursachen nach relativem Anteil
Bei der Installation in Küche, Bad, Garage oder Dachböden kann es aufgrund der hohen Anzahl von Partikeln in der Luft, z.B. Wasser, Staub oder Abgase) zu Irritationen von üblichen Brandmeldern kommen. Um unerwünschte Fehlalarme zu vermeiden, sollten in diesen Räumen Sondermelder angebracht werden. Statt den Gehalt von Rauchpartikeln zu prüfen, werden Wärme- oder Hitzemelder (für Küche, Keller und Garage) und CO-Melder (für Räume mit Gasherd, Kamin oder Ofen) eingesetzt.
Fazit – wo müssen Rauchmelder installiert werden:
- Gesetzlicher Mindestschutz: Kinder-, Schlaf-, Gästezimmer und Flur
- Zusätzlich in Berlin und Brandenburg: alle Aufenthaltsräume (außer Küche und Bad)
- Empfohlener Schutz: alle Aufenthaltsräume, inkl. Garage, Dachboden und Keller
- Besonderer Schutz: Wärme-/Hitzemelder (Küche, Keller, Garage) und CO-Melder (Räume mit Gasherd, Kamin, Ofen)
Informieren Sie sich zu den Optionen für den optimalen bzw. besonderen Schutz im Fachhandel (z.B. Baumarkt) oder kontaktieren Sie unsere VQC Experten.
Wer ist zuständig für Wartung der Rauchmelder?
Nach der Installation ist auch die Wartung der Rauchmelder Pflicht. Die Zuständigkeit von Eigentümer (Vermieter) oder Mieter wird in der geltenden LBO festgelegt. Während in Thüringen und Rheinland-Pfalz die Vermieter die Pflicht der Wartung übernehmen, müssen Bayern und Baden-Württemberg laut LBO die Mieter dafür sorgen.
Aber: Laut Mietrecht (BGB) sind die Vermieter zur Instandhaltung der Rauchmelder verpflichtet. Die Wartung der Rauchmelder muss durch diese (oder Dritte) mindestens 1-mal jährlich durchgeführt werden.
Natürlich sind mündliche Anpassungen und Absprachen zwischen Vermieter und Mieter möglich. Um das Haftungsrisiko zu verringern, werden häufig Wartungs-Dienstleister beauftragt.
Spezifikationen der Rauchmelder – was kann mein Rauchmelder?
Welche Kennzeichen werden zertifiziert?
Die Warngeräte müssen auf jeden Fall einer gewissen Mindestqualität entsprechen. Rauchwarnmelder müssen der Produktnorm DIN EN 14604 entsprechend mit der CE-Kennzeichnung ausgestattet sein. In dieser Norm sind die erforderlichen Leistungen des Rauchmelders und das Prüfverfahren festgelegt. Seit Oktober 2018 gilt ergänzend die Norm DIN 14676. Sie enthält weitere technische Anforderungen an den Rauchwarnmelder.
Als sinnvoller Zusatz werden viele Rauchwarnmelder außerdem gemäß der vfdb-Richtlinie geprüft. Besteht ein Rauchmelder diesen Check, erhält er das sog. Q-Label. Dieses unabhängige Siegel garantiert einen Schutz vor Fehlalarmen und ist durch die Kennzeichnung auf dem Gerät oder Verpackung des Brandschutzmelders zu erkennen.
Fazit – was kennzeichnet einen guten Rauchmelder:
- CE-Kennzeichnung
- Q-Label (optional)
- Zertifizierung durch akkreditiertes Institut (bspw. TÜV Süd)
- 10 Jahres Batterie (häufig)
Die Zertifizierung der Rauchwarnmelder nach den genannten Normen wird durch ein akkreditiertes Prüfungsinstitut, bspw. von TÜV Süd, vorgenommen.
Häufig sind in den Rauchmeldern eine Batterie fest verbaut, die 10 Jahre hält. Die Laufzeit der 10 Jahres Batterie muss für entsprechende Wartungen bzw. zum rechtzeitigen Ersatz beachtet werden.
Was kostet ein Rauchwarnmelder?
Nach DIN EN 14604 zertifizierte Rauchmelder gibt bereits ab 20 Euro pro Stück. Sie entsprechen den Mindestanforderungen. Im obigen Beispiel entstünden also Kosten von ca. 100 Euro. Die Montage der Geräte kann i.d.R. problemlos selbst übernommen werden, so dass keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Allerdings ist abhängig von der Verwendungsart inzwischen eine große Auswahl von Rauchmelder im Angebot. Dieses reicht von optischen Rauchmeldern, CO-Meldern, Ionisationsrauchmeldern, Hitzemeldern, Funkrauchmeldern, Dual Rauchmeldern bis hin zu Smarthome Rauchmeldern.
Informieren Sie sich zu den Optionen für den optimalen Schutz im Fachhandel (z.B. Baumarkt) oder kontaktieren Sie unsere VQC Experten.