VQC - Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau

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Winter-Wonderland: Wer muss den Schnee räumen?

Winter-Wonderland: Wer muss den Schnee räumen?

Diese Regeln gelten bei Schnee und EisEs wird wieder Winter … Die Heizung läuft bereits regelmäßig. Der Garten wurde winterfest gemacht, die Sträucher beschnitten. Um das Bild abzurunden, fehlt eigentlich nur noch eines: die weiße Pracht. Aber was bedeutet Schnee für die Anwohner eines Gehwegs? Welche Regeln gelten für das Schneeräumen auf Privatgrundstücken?

Schnee: Romantisch und arbeitsintensiv

Schnee – wenn er denn fällt – trägt wesentlich zur besinnlichen Stimmung der Weihnachtszeit bei. Schnee hat aber auch eine unromantische Seite: Schnee muss geräumt werden. Wenig überraschend gibt es zum Winterdienst gesetzliche Vorgaben. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Schneeräumen, das Sie als aktueller oder zukünftiger Hauseigentümer beachten sollten.

Bei Wintereinbruch häufen sich die Staumeldungen im Verkehrsfunk. Aber auch für Fußgänger wird es schwieriger, ihr Ziel sicheren Fußes zu erreichen. Deshalb gibt es in Deutschland eine Verpflichtung zum Schneeräumen auf Gehwegen. Für den Winterdienst der Straßen sind in der Regel die Kommunen zuständig. Die Verkehrssicherung des Gehwegs obliegt normalerweise dem anliegenden Immobilienbesitzer. Damit tragen Sie für das Schneeräumen Haftung.

Wer ist verantwortlich?

Alle Regelungen und Vorschriften in Verbindung mit der Schneeräumung verfolgen ein gemeinsames Ziel: die Gefahr von Verletzungen zu vermeiden. Und um es vorweg zu sagen: der Eigentümer ist verantwortlich für die Schneeräumung auf Privatgrundstücken. Das umfasst die an das Grundstück angrenzenden Gehwege, aber auch Treppenaufgänge etc.. Also auch Schneeräumen ohne Gehweg.

Hier wird das Grundgesetz bemüht, das in Art. 14 GG konstatiert: Eigentum verpflichtet. Dies in Kombination mit § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ergibt eine glasklare Rechtslage.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Diese Kombination zementiert also die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“ des Eigentümers.
Dabei handelt es sich um eine deliktrechtliche Verhaltenspflicht. Wenn dem nicht nachgekommen wird, kann das im Schadensfall zu Schadensersatzansprüchen führen. Abgesehen davon ist es eine Ordnungswidrigkeit, die – je nach Gemeindesatzung – mit einem Bußgeld belegt werden kann. Der Eigentümer muss also die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um Schaden von anderen Personen abzuwenden.

Schnee Räumpflicht lässt sich delegieren

Der Eigentümer ist zwar verantwortlich für die Räumung aber er muss dieser Schneeräumen Pflicht nicht selbst nachkommen. Er hat verschiedene Möglichkeit, diese zu delegieren: an einen Dienstleister, einen Hausmeister oder einen Mieter. Um das Schneeräumen Mietern zu übertragen, muss das Schneeräumen explizit im Mietvertrag erwähnt sein. Mit einem Absatz in der Hausordnung können Sie mit dem Schneeschippen Mieter beauftragen. Die Hausordnung muss allerdings Teil des Mietvertrags sein.

Auch muss auch klar vereinbart sein, wie der Mieter der Räumpflicht nachzukommen hat. In einem Mehrfamilienhaus muss geklärt werden, wer sich wann um Gehweg Schneeräumen kümmert. Dazu kann man z.B. eine „Schneekarte“ einführen, die eine Partei solange behält, bis sie den Winterdienst einmal versehen hat. Die Karte wir dann an den nächsten weitergegeben. Außerdem muss der Vermieter beim Schneeräumen Mieter unterstützen: passende Werkzeuge und Streumittel müssen zur Verfügung gestellt werden.

Sollte aber der beauftrage Mieter seiner Schnee räumen Pflicht nicht nachkommen, ist der Eigentümer aber nicht aus dem Schneider. Vielmehr hat er die Pflicht zu prüfen, ob der Auftrag tatsächlich ausgeführt wird. Ggf. muss der Eigentümer eine andere Lösung kümmern. Entstehende Kosten kann er auf die Mieter umlegen.

Fällt ein Mieter trotz Vereinbarung im Mietvertrag aufgrund von Krankheit oder Urlaub aus, so muss er sich um einen entsprechenden Ersatz bemühen. Dies gilt auch für gebrechliche Senioren, die dauerhaft nicht mehr zur Räumung befähigt sind. Hier sollte aber eine entsprechende Neuregelung im Mietvertrag vereinbart und er von der Mieter Räumpflicht befreit werden.

Wann und wie muss Schnee geräumt werden?

Generell muss immer geräumt werden, wenn es die Situation erfordert. Bei starkem Schneefall auch mehrmals täglich – in regelmäßigen Abständen. Diverse Gerichtsurteile haben jedoch festgestellt, dass Schneeräumen während eines Schneegestöbers oder eines Eisregens keinen Sinn macht. Und auch nicht zumutbar ist. Spätestens eine halbe Stunde danach solle aber der Schneeschieber oder das Streugut zum Einsatz kommen.

Werktags ist der Gehweg von 7 Uhr bis 20 Uhr zu räumen. An Sonn- und Feiertagen erst ab 9 Uhr. Hier gilt aber im Zweifel die Gemeindesatzung. Hier ist ebenfalls geregelt wie breit die begehbare Spur sein soll. Bei normal genutzten Bürgersteigen liegt dies i.d.R: bei 1,20 Meter. Wird der Weg wenig genutzt, sind 50 Zentimeter ausreichend. Und natürlich darf der Schnee nicht auf die Straße geschippt werden.

Beim Schneeräumen ohne Gehweg, kommt man evtl. um die Räumpflicht herum. Wenn kein Bürgersteig, sondern die Straße direkt am Haus entlangführt., Insbesondere, wenn die Gemeinde die Räumung der Straße vornimmt. Diese kann Sie aber auch dazu auffordern, einen Laufweg am Rand der Straße freizuräumen. Schlimmstenfalls kann sie die Räumung der Straße fordern. Dann müssten Sie die Straße bis zum Mittestreifen von Schnee und Eis befreien.

Und bitte behalten Sie auch die „Gefahr von oben“ im Auge. Massive Eiszapfen die vom Dach oder Balkon hängen wie auch eine Dachlawine bergen auch eine Verletzungsgefahr. ,Diese zu beseitigen, gehört zur Schneeräumen Haftung. Bleibt vielleicht noch zu sagen, dass in vielen Gemeinden die Verwendung von Streusalz strikt verboten ist. Hier gibt es als Alternative ein spezielles Granulat: Split, Sand oder auch Asche.

Die optimale Situation

Sie sehen also: der Romantik des Winters sind enge Grenzen gesetzte. Aber es muss ja nicht immer zum Schlimmsten – Schnee räumen – kommen. Freuen wir uns auf einen kalten Winter mit blauem Himmel.

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