VQC - Experten für Qualität beim Hausbau
Ihr VQC-Bausachverständiger prüft anhand des Prüfkonzepts systematisch die auf den Checklisten vorgegebenen Prüfpunkte auf der Baustelle. Dazu führt er Begehungen in den verschiedenen Bauphasen durch. Ein Begehungsprotokoll samt Fotodokumentation wird auf das VQC-Portal geladen, wo Sie dies als Auftraggeber jederzeit einsehen können.
Das besondere Augenmerk der Qualitätsprüfung liegt dabei auf Verarbeitungsfehlern, aus denen – falls sie nicht behoben werden – gravierende Bauschäden entstehen können. In den meisten Fällen lassen sie sich jedoch während der Bauphase recht einfach beheben. So werden im Laufe der gesamten Qualitätsprüfung durch den VQC je nach Auftrag einige Hundert Prüfpunkte begutachtet.
Wenn der Bausachverständige einen Verarbeitungsfehler oder einen Mangel feststellt, wird dieser dokumentiert und fotografiert. Sie als Auftraggeber und – nach Absprache – der Bauleiter werden über den Sachverhalt informiert. Der VQC-Bausachverständige ist weder an der Erstellung Ihres Eigenheims beteiligt noch weisungsberechtigt gegenüber Handwerkern, Bauleiter oder Bauunternehmen.
Es ist jedoch eine große Entlastung für Sie als Bauherr, wenn der Bauexperte vom VQC den Sachverhalt fachgerecht auf den Punkt bringt und die Beseitigung des Mangels mit dem Bauleiter und – je nach Situation – mit dem betroffenen Handwerker bespricht. Hier gibt es normalerweise keine Diskussionen, da die Bemängelung durch den VQC-Bausachverständigen nachvollziehbar ist und auf fundiertem Wissen und einschlägigen Erfahrungen beruht. Ganz anders wäre dies, wenn Sie als Bauherr mit Bauleiter und Handwerkern diskutieren müssten.
In der Praxis werden die von VQC-Bausachverständigen benannten Mängel normalerweise zügig behoben. Der gesamte Prozess läuft recht kooperativ ab. Aufgeschlossene und seriöse Bauunternehmen sind in der Regel daran interessiert, Sie als Bauherren zufrieden zu stellen. Denn letztlich sind sie auf positive Empfehlungen angewiesen. Daher liegt es in ihrem eigenen Interesse, die gefundenen Mängel umgehend beseitigen zu lassen.
Hinzukommt, dass ein VQC-Qualitätszertifikat für das vom Bauunternehmen erstellte Haus nur dann erteilt wird, wenn alle angezeigten Mängel beseitigt wurden. Die Beseitigung muss gegenüber dem VQC dokumentiert werden. So gesehen, ist der VQC-Bauexperte zwar nicht weisungsbefugt, in der Praxis verfolgt er aber, ob die von ihm monierten Arbeiten zu seiner Zufriedenheit korrigiert wurden.
Was für Sie zählt: Der VQC-Bausachverständige hilft Ihnen bei Fragen in Sachen Bauqualität. Er kann Ihnen helfen, Sachverhalte einzuordnen und gibt Ihnen so Sicherheit während des Bauprozesses. Er dient als Sprachrohr, wenn es um Fachthemen und Gespräche mit Bauleiter oder Handwerkern geht und macht unmissverständlich klar, dass gefundene Mängel beseitigt werden müssen.
Am Ende dokumentiert das VQC-Qualitätszertifikat die erfolgreiche Prüfung Ihres neuen Eigenheims. Dies bedeutet, dass alle vom Bauexperten gefundenen Fehler und Mängel zufriedenstellend beseitigt wurden und sie somit in Zukunft keine größeren Schäden mehr verursachen können.
Der VQC-Bausachverständige ist in der Lage, seinen Standpunkt fachmännisch und präzise gegenüber Bauleitern und Handwerkern vermitteln. Diskussion finden hier eher selten statt.
Der Bauherren-Tipp: Handwerkermängel nicht selbst beheben
Wenn ein Handwerker bei der Ausführung seiner Arbeiten pfuscht, sollte der Bauherr die Mängel am besten nicht selbst beheben. „Das ist eine der Konsequenzen eines Richterspruchs des Oberlandesgerichtes Hamm“, sagt Udo-Schumacher-Ritz, Vorsitzender des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V. (Göttingen)…
Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V.
Triftstraße 5
34355 Staufenberg OT Lutterberg
Tel. +49 (0) 5543 30261 0
Fax +49 (0) 5543 30261 11
Vorsitzender der Vorstandes
Udo Schumacher-Ritz
Eingetragener Verein
Amtsgericht Göttingen VR-Nr. 2823
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