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Basics: Was hat es mit dem Energieausweis auf sich?

Wer braucht ihn? Was steht drin? Wer erstellt ihn und zu welchem Preis?

Ein Energieausweis beurteilt wie energieeffizient ein Gebäude ist. Dies zielt insbesondere auf die Unterstützung eines potentiellen Käufers oder Mieters ab. Natürlich steht eine Immobilie besser da, wenn sie einen niedrigen Energie-Verbrauch aufweist. Somit soll gesteuert werden, dass der Eigentümer eine hohe Energieeffizienz entweder beim Bau oder bei der energetischen Sanierung anstrebt, damit der Wert der Immobilie dadurch gesteigert und der CO2-Ausstoß verringert wird. Im folgenden wollen wir uns den Energieausweis einmal näher anschauen.

Pflicht zum Energieausweis

Durch das sogenannte „Klimaschutzpaket“ soll Deutschland bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden. Um dies praktisch umzusetzen, wurden verschiedene Gesetze auf den Weg gebracht. All diese Gesetze sind seit November 2020 im GebäudeEnergieGesetz GEG zusammengefasst. Die energieeffiziente Bauweise und Umrüstung von Wohnungen und Häusern ist dabei ein wichtiger Bestandteil zur Reduzierung von CO2-Emissionen. In diesem Kontext wurde der Energieausweis eingeführt.

Die Pflicht zum Energieausweis besteht schon seit dem Jahr 2008. Sie gilt für Wohngebäude und alle anderen Gebäude. Ausnahmen im Wohnbereich gibt es für denkmalgeschützte Gebäude oder Gebäude mit weniger als 50 m² Wohnfläche sowie für partiell genutzte Immobilien wie zum Beispiel Ferienhäuser. Seit dem Jahr 2013 muss der Energieausweis einem potentiellen Käufer oder Mieter unaufgefordert vorgelegt werden, damit er die darin enthaltenen Informationen bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann.

Spätestens beim Verkauf einer Immobilie oder bei der (erneuten) Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung muss also ein Energieausweis vom Verkäufer oder Vermieter in Auftrag gegeben werden. Auch dann, wenn eine Immobilie zum KfW-Effizienzhaus saniert wird, braucht man einen Energieausweis, um die KfW-Fördermittel zu bekommen. Verschiedene Arten von Energieausweisen

Generell gibt es zwei Varianten des Energieausweises: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beim ersten wird der Energiebedarf rechnerisch ermittelt. Er muss nicht dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen. Bei der zweiten Variante, dem Verbrauchsausweis, wird der tatsächliche Verbrauch von Energie berücksichtigt.

Je nach Gebäude kommt immer nur eines der Verfahren zum Zuge. Welches Verfahren Anwendung findet, muss der zur Ausstellung berechtigte Experte beurteilen. Ausführliche Informationen dazu gibt es auch auf der Website der Verbraucherzentrale.

Inhalt des Energieausweises

Zunächst ist festzustellen, dass Energieausweise – da es sie bereits seit 2008 gibt – verschieden daher kommen können. Es gibt also unterschiedliche Versionen sowohl inhaltlich wie auch optisch. Denn die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt zehn Jahre, und in dieser Zeit haben sich die Anforderungen mehrfach geändert. Generell enthält er Angaben zum Haus, sowie über die verwendeten Energiemittel. Wird das Haus also mit Gas, Öl oder Strom beheizt? Oder kommt ein Holzbrenner oder eine Solaranlage zum Einsatz? Außerdem sind die Energiekennwerte des Gebäudes vermerkt.

Hierbei wird unterschieden zwischen dem Primärenergiekennwert (PE-Wert) und dem Endenergiekennwert. Der Primärenergiebedarf nimmt für sich in Anspruch, die gesamte Kette der Energiebereitstellung abzubilden. Also von der Erstellung bzw. Erzeugung des Energieträgers bis zum Verbrauch im Gebäude. Dies könnte man als den Klimaschutzwert bezeichnen.

Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie pro Quadratmeter tatsächlich verbraucht werden muss, um den Wohnraum zu beheizen und Warmwasser zu erzeugen – und zwar pro Jahr. Dieser Wert wird z.B. bei Immobilienanzeigen angegeben. Bei der neueren Version eines Energieausweises wird dem Gebäude außerdem eine Energieeffizienzklasse – von A+ bis H – zugewiesen. Dies ist vergleichbar mit den Angaben zum Beispiel auf Elektrogeräten.

Vergleichbarkeit der Energieeffizienz schaffen

Abgesehen vom gewünschten Anreiz durch die Politik, damit die Gebäude energieeffizienter gebaut werden soll, bietet der Energieausweis dem Käufer oder Mieter eine Vergleichbarkeit von Verbrauchswerten eines Gebäudes. Dies gab es in dieser Form vor Einführung des Energieausweises nicht. Allerdings lassen die Daten im Dokument keinen direkten Rückschluss darauf zu, wie viel Energiekosten am Ende tatsächlich zu erwarten sind. Dies hängt natürlich stark vom eigenen Verhalten ab. Aber der Ausweis gibt doch einen Hinweis auf den Modernisierungsgrad des Gebäudes und die damit verbundenen Energie-Optionen.

Seit der Einführung des Energieausweises mit der EnEV 2007 haben sich Form und Inhalt des Ausweises mehrfach verändert. Entsprechende Gesetzesänderungen gab es im Jahr 2009, im Jahr 2014 und nun mit dem GEG ab 2021. Bei der Einschätzung der Daten ist also auf das Ausstellungsdatum des Ausweises zu achten, um es einer dieser Phasen zuordnen zu können.

Woher bekommt man den Ausweis und was kostet das Ganze

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschreibt ausführlich, welche Personen einen Energieausweis ausstellen dürfen. Dazu gehören zum Beispiel Bauingenieure, Architekten oder Handwerker mit entsprechender Qualifikation.

Es gibt verschiedene Verzeichnisse, die anerkannte Aussteller auflisten. Die bekannteste davon ist die sogenannte dena-Liste, die von der Deutschen Energieagentur herausgegeben wird. Wer hier gelistet wird, muss vorher nachweisen, dass er alle Anforderungen des GEG erfüllt und ist berechtigt, Bestätigungen für die Beantragung von KfW-Fördermitteln auszustellen. Es gibt aber auch Listen bei den Ingenieur- und Architektenkammern der Länder, die ausgewiesene Experten aufführen.

Eine Begehung des Gebäudes ist für die Ausstellung eines Energieausweises nicht nötig. Solange es keine Zweifel an den vom Auftraggeber gelieferten Angaben und Unterlagen gibt, kann der Ausweis ausgestellt werden. Dabei trägt der Aussteller die Verantwortung für die Richtigkeit. Wer es jedoch ganz genau haben möchte. verbindet den Ortstermin – z.B. einer Energieberatung – mit einer Datenerhebung für den Energieausweis.

Die Kosten für den Energieausweis hängen vom betriebenen Aufwand ab. Generell gilt: ein Verbrauchsausweis ist meist günstiger als ein Bedarfsausweis. Das liegt daran, dass ein Bedarfsausweis umfangreichere Berechnungen erfordert. Außerdem spielt es natürlich eine Rolle, ob eine Datenerfassung vor Ort stattfindet oder nicht und wie komplex die gesamte Situation im Gebäudes ist. Energieausweise gibt es bereits für unter 100 Euro. komplexe Bedarfsausweise können mehrere hundert Euro kosten.

Weitere Informationen

Wenn Sie sich detaillierter mit der Thematik beschäftigen wollen finden Sie bei der Verbraucherzentrale recht ausführliche Informationen

Energieausweis: die wichtigsten Infos für Eigentümer, Mieter und Käufer

Energieausweis: Was sagt dieser Steckbrief für Wohngebäude aus?

Für wen ein Energieausweis zur Immobilie Pflicht ist

So kommen Sie an einen Energieausweis für Ihre Immobilie

Und hier noch ein Beitrag zum Gebäudeenergiegesetz:
GEG – Was steht im neuen Gebäudeenergiegesetz?

Header-Foto Quelle: VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.

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