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Neubau: Brandschutz im Einfamilienhaus

Vorschriften beim Neubau: Jährlich kommen ca. 600 Menschen bei einem Hausbrand ums Leben. Die meisten Brände haben banale Ursachen – z.B. eine vergessene Kerze oder eine eingeschaltete Herdplatte – mit dramatischen Folgen. Damit Sie sich vor dem Schlimmsten schützen können, sollten Sie den Brandschutz im Einfamilienhaus kennen.

Vorschriften beim Neubau

Der Brandschutz im Einfamilienhaus für Neubauten unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Generell definiert der Gesetzgeber den Brandschutz für unterschiedliche Materialklassen (Feuerwiderstandsklassen und Brandverhalten) und Größe des Wohnhauses (Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus).

Baulicher Brandschutz

Das verwendete Baumaterial wird in nach zwei Kriterien eingeteilt:

  • Feuerwiderstandsklassen
  • Brandverhalten

Die Feuerwiderstandsklasse gibt Auskunft über die Resistenz (R)eines Materials gegenüber Feuer. Die Abstufung wird durch in Minuten (30, 60, 90) angegeben. Daraus ergeben sich fünf Kategorien.

Die 5 Kategorien der Feuerwiderstandsklassen:

  • Feuerhemmend: R30
  • Hochfeuerhemmend: R60
  • Feuerbeständig: R90
  • Hochfeuerbeständig: R120
  • Höchstfeuerbeständig: R180

Ergänzend werden die Baumaterialien für den Brandschutz im Einfamilienhaus nach Brandverhalten untergliedert. Die Unterteilung definiert sich in vier verschiedene Baustoffklassen.

Die 4 Kategorien des Brandverhaltens der Baustoffklassen:

  • Nicht brennbar (z.B. Stahl, Beton, Stein, Gips)
  • Schwerentflammbar (z.B. Lehmplatten, Kunstharzputz)
  • Normalentflammbar (z.B. Holz, PVC)
  • Leichtentflammbar (z.B. Schaumstoffe, Zellulose)

Brandschutz im Einfamilienhaus

Der bauliche Brandschutz muss bereits in der Planungsphase des Einfamilienhauses berücksichtigt werden. Allerdings stellt der gesetzliche Brandschutz für Einfamilienhäuser tatsächlich nur ein Mindestmaß dar. Maßgebend ist der Abstand zum nächsten benachbarten Gebäude. In einigen Bundesländer müssen für ein Einfamilienhaus (Gebäudeklasse 1) mit einer maximalen Bebauung von 2 Stockwerken keine gesetzlichen Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden. In anderen muss das Kellergeschoss nach Feuerwiderstandsklasse R30 gebaut sein.

Für Fragen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern wenden Sie sich direkt an die VQC-Experten vor Ort.

Maßnahmen:

  • Rauchmelder (nicht-bauliche Maßnahme)
  • Fluchtwege

Versicherungen zum Brandschutz

Welche ergänzenden Versicherungen sinnvoll sind, obliegt dem persönlichen Ermessen des Bauherren. Um Ihnen die Beurteilung etwas zu erleichtern werden hier die vier wichtigsten Versicherungen zum Thema Brandschutz bzw. Brandschäden kurz vorgestellt.

Die Feuerrohbauversicherung

Die Feuerrohbauversicherung zielt auf die Absicherung von Brandschäden und Folgeschäden der Löschung am Rohbau bzw. im Bauprozess. Damit ist sie ein optionaler Baustein der Bauleistungsversicherungen.

Auch nach Fertigstellung des Einfamilienhauses können Brandschäden versichert werden.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung deckt die Brandschäden an der Bausubstanz ab. Diese umfasst das Gebäude an sich bzw. fest verbautes Inventar.

Leistungen der Wohngebäudeversicherung:

  • Kosten durch Feuerwehr
  • Unterbringungskosten (z.B. Hotel)
  • Aufräumarbeiten
  • Folgeschäden der Löscharbeiten

Hausratsversicherung

Ergänzend deckt die Hausratsversicherung alle mobilen Gegenstände des Einfamilienhauses ab. Neben Brandschäden werden auch entstandene Schäden durch Diebstahl oder Wasserschäden übernommen.

Leistungen der Hausratsversicherung:

  • Versicherung von Kleintieren
  • Lager- und Transportkosten
  • Bewachungskosten

Privathaftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an Gegenständen Dritter, die ebenfalls vom Brand in Ihrem Einfamilienhaus betroffen sind.

Leistungen der Privathaftpflichtversicherung:

  • Vermögensschäden
  • Regressforderungen
  • Mietsachschäden
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