VQC - Experten für Qualität beim Hausbau
Je früher Sie sich mit dem VQC in Verbindung setzen desto besser. Bereits vor Vertragsabschluss mit dem Bauunternehmen können Sie uns z.B. beauftragen, die Baubeschreibung zu prüfen. In der Baubeschreibung sind alle Leistungen und die verwendeten Materialien aufgeführt. Dabei wird vom Baugutachter überprüft, ob alle Leistungen so im Vertrag stehen, wie Sie das mündlich vereinbart bzw. verstanden haben. Sprich: ob die Bauteile und Anlagen – in ihrer Ausführung (z.B. gehobene Marken oder Noname-Produkte) – auch dem entsprechen, was Sie sich wünschen.
Auch für die reine Bauprüfung in den einzelnen Bauphasen sollten Sie den VQC rechtzeitig vor Baubeginn beauftragen. Optimalerweise tun Sie dies nach Abschluss des Bauvertrags. Denn die VQC-Bausachverständigen können nur das prüfen, was einsehbar ist. Somit ist es für den Baugutachter wichtig, von Anfang an dabei zu sein und sich mit dem jeweiligen Bauleiter rechtzeitig abzustimmen. Im Vorfeld erstellen wir für Sie gern ein individuelles Auftragsangebot zur Durchführung der VQC-Qualitätskontrolle. Wenn Sie dieses annehmen wollen, schicken Sie es unterschrieben an uns zurück, und schon sind wir an Bord.
Damit wir die Qualitätskontrolle optimal durchführen können, brauchen wir von Ihnen noch einige Unterlagen zu Ihrem neuen Eigenheim. Am besten legen Sie diese gleich dem Schreiben zur Auftragsannahme bei. Dabei handelt es sich um:
Im Rahmen der Qualitätskontrolle Ihres zukünftigen Energieeffizienzhauses können Sie auch gleich eine KfW-Begleitung (KfW 55, 40) zu attraktiven Konditionen hinzu buchen. Diese beinhaltet das Ausstellen der „Bestätigung zum Antrag“ sowie die Baubegleitung und Dokumentation gemäß KfW-Vorgaben einschließlich der Ausstellung der „Bestätigung nach Durchführung“ jeweils durch einen in der Expertenliste der DENA gelisteten VQC-Bausachverständigen.
Nachdem wir den Auftrag bestätigt haben, wird Ihr Bauvorhaben in unserem VQC-Portal angemeldet. Als Auftraggeber erhalten Sie die Zugangsdaten, damit Sie jederzeit den Stand der Dinge einsehen können. Außerdem senden wir Ihnen die Kontaktdaten Ihres VQC-Bausachverständigen und eine Rechnung über 50% der Auftragssumme zu. Letztere begleichen Sie bitte vor dem ersten Prüftermin.
Der VQC-Bausachverständige setzt sich mit dem Bauleiter in Verbindung und stimmt die Prüftermine ab. Die Prüfungen werden dokumentiert und sind im VQC-Portal abrufbar. Wenn Mängel gefunden werden, informiert Sie der VQC-Experte und – je nach Vereinbarung – bespricht er dies auch mit dem Bauleiter bzw. den betroffenen Handwerkern.
Je nach Umfang der von Ihnen beauftragten Qualitätsprüfung werden in der Regel drei bis vier Begehungen durchgeführt.
In unseren Prüfpakten ist bereits ein Blower Door Test zur Prüfung der Dichtheit Ihres Hauses enthalten. Dieser erfolgt bei der letzten Begehung.
Nach der Beauftragung des VQC müssen Sie nur noch Ihren VQC-Bausachverständigem kontaktieren und einen Termin für die erste Begehung Ihrer Baustelle vereinbaren. Dieser nimmt die Sache dann in die Hand und prüft Ihre Baustelle mit dem bewährten und datenbankgestützen VQC-Prüfsystem. Und Sie können sich entspannt zurücklehnen.
Wenn Sie Fragen zum Ablauf oder Umfang der VQC-Qualitätsprüfung, rufen Sie gern jederzeit im VQC-Büro an. In einem persönlichen Gespräch lässt alles recht schnell klären. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
VQC-Portal erleichtert Abwicklung
Die Entwicklung des VQC-Portals wurde von VQC-Vorstandsmitglied Marcel Quent initiiert und begleitet. Inzwischen werden alle Prüfaufträge komfortabel über das Portal abgewickelt.
Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V.
Triftstraße 5
34355 Staufenberg OT Lutterberg
Tel. +49 (0) 5543 30261 0
Fax +49 (0) 5543 30261 11
Vorsitzender der Vorstandes
Udo Schumacher-Ritz
Eingetragener Verein
Amtsgericht Göttingen VR-Nr. 2823
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