PRESSEMELDUNG – Februar 2016 Göttingen, 24. Februar 2016, vz. Wenn ein Handwerker bei der Ausführung seiner Arbeiten pfuscht, sollte der Bauherr die Mängel am besten nicht selbst beheben. „Das ist eine der Konsequenzen eines Richterspruchs des Oberlandesgerichtes Hamm“, sagt Udo-Schumacher-Ritz, Vorsitzender des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V. (Göttingen).
Ab sofort gelten die höheren EnEV-Standards auch für Neubauten. Die neuen Werte muss einhalten, wer seinen Bauantrag ab dem 1.1.2016 gestellt oder einen Bauanzeige eingereicht hat. Was heißt das im einzelnen? Das Hauptziel liegt in der Reduktion des Primärenergiebedarfs um 25%. Um dies zu erreichen, gibt es im Wesentlichen zwei Stellgrößen: Gebäudehülle (Dichtigkeit und Dämmung) sowie die zum Einsatz kommende Anlage (Technik und Energieträger).
Der VQC stellte seine Arbeit bei einer lokalen Pressekonferenz in Norderstedt bei Hamburg vor. Der Pressetermin fand direkt auf der Baustelle statt und führte u.a. zu einem Beitrag im Hamburger Abendblatt.
Beim zweitägigen Sachverständigentreffen des VQC Ende November 2015 in der VQC-Zentrale in Lutterberg stand wie immer der Austausch und die Weiterbildung der Experten im Vordergrund. Um die Prüfpunkte auf der Baustelle optimal einschätzen zu können, müssen die VQC-Kontrolleure immer auf dem neuesten Stand in Sachen Baumaterialien und Verarbeitung sein. Gerade darauf legt man beim VQC ein besonderes Augenmerk.
Um Ihnen ein bestmögliches Erlebnis bieten zu können, verwenden wir Cookies. Mit der Nutzung unserer Webseite stimmen Sie der Speicherung von Cookies zu.OKDatenschutz
Cookie
Geben Sie einen Suchbegriff ein:
Suche
Verein zur Qualitäts-Controlle
am Bau e.V.
Triftstraße 5
34355 Staufenberg OT Lutterberg